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Beitrag vom 27.02.2006
Kommentar zu skandalösem Gerichtsurteil in Italien
Constanze Geißler
Richter des Obersten Gerichtshofes in Rom haben in einem Vergewaltigungsprozess dem Täter mit fadenscheinigen und die Menschenwürde verachtenden Begründungen mildernde Umstände zugesprochen.
Am 17. Februar 2006 wurden in der deutschen Presse Stimmen laut zu dem Urteil eines italienischen Gerichtsprozesses, der äußerst nachdenklich stimmt:
Einem Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs seiner 14-jährigen Stieftochter zu 3 Jahren und 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden war, sprach das Kassationsgericht in Rom mildernde Umstände zu, "da das Mädchen vor der Tat bereits sexuellen Verkehr hatte". Damit wurde ein Verfahren wiederaufgenommen, das 2001 das Gericht im sardinischen Cagliari führte.
Ihre Persönlichkeit sei "von der sexuellen Erfahrung her weiter entwickelt als man es normalerweise von einem Mädchen in diesem Alter erwarten kann", so die Erklärung der Richter. Ein 40-jähriger Italiener hatte sein 14-jähriges Opfer unter Gewaltandrohung zum Oralsex gezwungen.
Auch wenn einzelne, am Prozess nicht beteiligte JuristInnen des Obersten Gerichtshofes in Italien, sich bereits von dem festgesetzten Urteilsspruch distanziert haben, bleiben dennoch zwei Fragen offen:
Warum sollen die sexuellen Erfahrungen eines Mädchens oder einer Frau "Einfluss" auf ihre Vergewaltigung haben können?Was berechtigt die Richter dazu, die Schlussfolgerung abzuleiten, eine solche Verbrechenstat sei dann weniger verwerflich? Es scheint, Italien sei in eine Art orthodoxen Katholizismus zurückgefallen.
Das Kassationsgericht entließ einen Urteilsspruch, worin sich der Stereotyp Frau als
"sündige Verführungsmacht" wiederfindet, dem die Männern (hilflos) ausgeliefert sind. Als habe das "frühreife" Mädchen ihren Stiefvater geradewegs darauf gebracht, es zu vergewaltigen. Als könne sich ein älterer Mann gegen die erotischen Reize eines junges Mädchens nicht zur Wehr setzen.
Dagegen muss es den Frauen selbst überlassen bleiben, wie sie mit ihrem Körper umgehen.
Die Entscheidung des Gerichtes sei wie ein "Schlag in die Magengrube", sagte
Maria Gabriella Carnieri, Vorsitzende der Vereinigung "Rosa Telefon". Die Ministerin für Chancengleichheit, Stefania Prestigiacomo, nannte das Urteil "unverständlich". Auch zahlreiche andere PolitikerInnen kritisierten die Entscheidung der Richter als "skandalös".
Wenn die fünf zu ihrem Urteilsspruch gekommene Richter am Obersten Gerichtshof in Italien, der fast ausschließlich von Männern geführt wird, der Annahme sind, für ein Mädchen mit bereits sexuellen Erfahrungen sei eine Vergewaltigung weniger traumatisch, dann waren (und sind) sie nicht nur von Chauvinismus und Unsensibilität höchsten Grades geleitet worden, sondern trafen auch ein
psychologisch sehr unfundiertes Urteil. Denn es ist allgemein bekannt, dass sich Vergewaltigungsopfer oftmals selbst die Schuld an einer Vergewaltigung geben und aus Scham über das tiefschneidende Erlebnis nicht zur Polizei gehen und den Fall zur Anzeige bringen.
Eine Verurteilung des Vergewaltigers wäre so von vornherein ausgeschlossen. Mit dem dauerhaft, seelisch verletzenden Verbrechen muss die Frau allein zurecht kommen.
Nach dem vernichtenden Urteil der italienischen Richter sind die Chancen nun noch geringer, dass sich junge Mädchen und Frauen an die Öffentlichkeit wenden, da eine rechtskräftige Meinung sich auch auf die Gesellschaft überträgt.
Schuldgefühle werden eher im Opfer als im Täter evoziert und übernehmen so für den Täter eine entlastende Funktion.
Allerdings: Die Verantwortung für eine Vergewaltigung trägt immer der Täter, niemals das Opfer - egal wie eng die verwandtschaftliche oder freundschaftliche Beziehung auch sein mag!
Hoffentlich gelingt der angekündigte Protest von PolitikerInnen, Organisationen und RechtsanwältInnen gegen das Gerichtsurteil und die Wiederherstellung einer gerechten öffentlichen Meinung. Auch wenn europaweit die Reaktionen auf das Strafmaß eindeutig waren - hier wurde von den italienischen Richtern ausreichend Raum geschaffen, Frauen zu diffamieren und als Lustobjekte auszustellen. Beängstigend ist: Der Oberste Gerichtshof setzte mit dem Urteil die Hemmschwelle für Vergewaltigungen massiv herab, das Verbrechen scheint gesellschaftlich legitimiert zu sein.
Auszug
Presserundschau zum Thema:
Tagesschau
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5251618_REF1,00.htmlSpiegel-Online
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,401592,00.htmlTAZ
http://www.taz.de/pt/2006/02/20/a0106.1/text